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Urlaub trotz Corona? Welche Regeln zu beachten sind

Corona hat in vielerlei Hinsicht unser Leben verändert und eingeschränkt, auch was das Reisen anbelangt. Die stetigen Änderungen bzgl. Einreisebeschränkungen vom Zielland und dann bei Wiedereinreise nach Deutschland sind verständlicherweise nicht für jedermann. Dies führte zu einem Trend des Urlaubs im eigenen Land. In Deutschland sind touristische Übernachtungen in allen Bundesländern unter Auflagen erlaubt. Seit 1. August gilt eine generelle Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:


Wo in Deutschland ist Urlaub derzeit möglich?

Touristische Übernachtungen sind in allen Bundesländern erlaubt. Voraussetzung in den meisten Ländern ist, dass die Gäste geimpft oder genesen sind oder bei Reiseantritt einen negativen Corona-Test vorlegen (3G-Regel), der teilweise alle 72 Stunden vor Ort erneuert werden muss. In einigen Bundesländern - wie bspw. in Hamburg - kann für einige touristische Angebote auch die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) gelten. Reisende sollten sich vorab beim Hotel oder Vermieter über die genauen Vorschriften informieren. Eine Übersicht der Regeln in den Bundesländern gibt eine Seite der Bundesregierung.


Welche Auslandsreisen sind möglich?

Eine generelle weltweite Reisewarnung gilt nicht. Stattdessen gibt das Auswärtige Amt differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise. Für jedes Reiseland informiert das Ministerium auf seiner Website über die vor Ort geltenden Einreisebestimmungen. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht zudem eine aktuelle Liste, die alle Länder aufführt, die als Risikogebiete eingestuft werden.

Was ist bei der Einreise nach Deutschland zu beachten?

Seit 01.08.2021 gilt eine generelle Testpflicht für Einreisen nach Deutschland unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss über einen aktuellen, negativen Corona-Test verfügen (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigentest maximal 48 Stunden alt). Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regel ausgenommen. Die Einreisebestimmungen in der Übersicht.


Welche Arten von Risikogebieten gibt es?

Seit 1. August teilt die Bundesregierung andere Länder nur noch in zwei statt bisher drei Arten von Risikogebieten ein:


Hochrisikogebiete: In diesen Ländern liegt die Inzidenz deutlich über 100, es gibt viele Corona-Patienten in den Krankenhäusern und es wird nur wenig getestet. Als Hochrisikogebiet werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko angesehen. Ausschlaggebend hierfür sind aber nicht nur die Infektionszahlen. Andere Kriterien wie das Tempo der Ausbreitung des Coronavirus, die Belastung des Gesundheitssystems oder fehlende Daten über die Corona-Lage werden ebenfalls berücksichtigt. Wer aus solchem einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich erst nach fünf Tagen mit einem negativen Test davon befreien.


Virusvariantengebiete: In diesen Gebieten tretenbestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet auf.


Das RKI veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete.


Was gilt es zu beachten, wenn man aus einem Hochrisikogebiet zurückkehrt?

Einreisende aus Risikogebieten müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden und den Nachweis über die Anmeldung mit sich führen. Sowohl die Einreiseanmeldung als auch das Hochladen der Nachweise ist über das Einreiseportal der Bundesrepublik möglich.


Für Einreisende aus einem Hochrisikogebiet gilt: Geimpfte und Genesene können problemlos nach Deutschland einreisen. Alle anderen müssen einen aktuellen, negativen Corona-Test (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigentest maximal 48 Stunden alt) vorlegen und sich in zehntägige Quarantäne begeben. Eine Freitestung mit PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.


Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss einen negativen Corona-Test (Antigen-Test max. 24 Stunden alt/PCR-Test max. 72 Stunden alt) vorlegen und sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch für bereits Geimpfte und Genesene.


Muss ich in Quarantäne, wenn ich ein Risikogebiet nur durchfahren habe?


Die Quarantänepflicht gilt nicht für Reisende, die durch ein Risikogebiet gefahren sind, ohne dort anzuhalten. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Berufspendler und Reisende, die weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet waren. Die genauen Regelungen unterscheiden sich in den Bundesländern.

Was geschieht bei einem positiven Corona-Test?

Bei einem positiven Testergebnis müssen sich Betroffene unverzüglich in Quarantäne begeben, auch wenn sich keine Krankheitssymptome zeigen, und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Das gilt auch für die Personen, mit denen die Betroffenen nahen Kontakt hatten.

Wie sind die Regeln bei Kreuzfahrten?

Das Auswärtige Amt rät weiterhin von Kreuzfahrten ab. Ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU/des Schengenraums mit besonderen Hygienekonzepten sowie Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet. Hier gelten wie für Beherbungsbetriebe in der Regel eine Test-Pflicht bei der Anreise und nachfolgende Tests alle 72 Stunden. Reisende sollten sich beim Veranstalter über die geltenden Regelungen informieren.

Kann ich bereits gebuchte Reisen nachträglich stornieren?

Wer jetzt einen Urlaub bucht, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Denn die Reiseunternehmen haben aus dem vergangenen Corona-Sommer gelernt und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend angepasst. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile freiwillig kostenlose Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise an: Allerdings sollten Kunden die konkreten Bedingungen immer genau prüfen, da das Kleingedruckte teilweise Ausnahmen aufführt. Besteht für das Urlaubsziel keine Reisewarnung, kann der gebuchte Urlaub nicht mit Hinweis auf Corona kostenfrei abgesagt werden.

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